Mitgliedschaften:
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) befasst sich mit
Fragen im Bereich der Schnittstelle zwischen Informatik und EDV-Technik einerseits
sowie Recht und Wirtschaft andererseits. Sie hat sich die Förderung der
Zusammenarbeit von Lehre, Forschung und Praxis insbesondere folgende Aufgabe
gestellt:
- Rechtsfragen der Informationsverarbeitung,
- Einsatz der Informationstechnik im Rechtswesen und
- Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationstechnik
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Mitglied der Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht
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Publikationen von Rechtsanwalt Osterheider:
- ITRB 2015, 124-126
Der Service as before-Grundsatz im Outsourcingvertrag - FA 2004, Heft 2
Die Meldepflicht nach § 37b SGB III bei Änderungskündigungen - FA 2004, Heft 6
Die Schwerbehinderung als überflüssiges Sozialauswahlkriterium im § 1 Abs. 3 KSchG?