Guido Osterheider Rechtsanwalt Darmstadt
RECHTSANWALTSKANZLEI
GUIDO OSTERHEIDER
Guido Osterheider
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Guido Osterheider
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64287 Darmstadt
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Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann durch die Kündigung des Arbeitgebers nur wirksam im Falle der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt werden, wenn Kündigungs-gründe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vorliegen.
Kündigungsgründe sind danach:
Personenbedingte Gründe = Gründe, die in der Person des AN liegen (sog. nicht steuerbare Gründe)
Verhaltensbedingte Gründe = Gründe, die im sog. steuerbaren Verhalten des AN liegen
Betriebsbedingte Gründe = dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des AN in dem Betrieb entgegenstehen
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