Guido Osterheider Rechtsanwalt Darmstadt
RECHTSANWALTSKANZLEI
GUIDO OSTERHEIDER
Guido Osterheider
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Guido Osterheider
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64287 Darmstadt
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Aufhebungsvertrag / Abfindungsvertrag
Bei einem Angebot des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindungssumme den Arbeitsvertrag zu beenden, sollte aus Gründen der vielen sich daraus ergebenden und möglicherweise nachteiligen Folgen für den Arbeitnehmer immer fachanwaltlicher Rat eingeholt werden.
Gleiches gilt auch noch nach Abschluss des Aufhebungsvertrages, falls sich Nachteile für den Arbeitnehmer ergeben hat, mit denen er nicht gerechnet hat. Nach Abschluss des Aufhebungsvertrages sollte dann unverzüglich, also so schnell wie möglich eine fachanwaltliche Beratung eingeholt werden.
Insbesondere folgende Fragen sind stets von Bedeutung:
1. Sind Gründe genannt, wieso der Arbeitsvertrag aufgehoben wird?
2. Ist es ratsam eine Widerrufsklausel aufzunehmen, wonach der
Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag widerrufen kann, wenn nicht
innerhalb einer zu regelnden Frist, die Abfindungssumme gezahlt
worden ist.
3. Welche Regelung sollte aus steuerlichen Vergünstigungsgründen
betreffend des Zahlungszuflusses des Abfindung aufgenommen
werden.
4. Soll eine Regelung im Vertrag aufgenommen werden für den Fall, dass
der Arbeitnehmer eine Sperre oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldes
erhält? Übernahme durch den Arbeitgeber?
5. Wie sind variable Gehaltsbestandteile im Aufhebungsvertrag zu regeln?
6. Was ist mir dem Resturlaub?
7. Welche Regelungen sind betreffend einer etwaigen betrieblichen
Altersvorsorge im Aufhebungsvertrag aufzunehmen?
8. Welche Regelungen empfehlen sich für das nach Vertragsschluss noch
zu erteilende Zeugnis bereits im Aufhebungsvertrag?
9. Welche Regelungen sind auf eine etwaige Insolvenz des Arbeitgebers
notwendig?
Dies sind nur einige der zwingend zu beachtenden und mit dem Mandanten zu beratenden bevor ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
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