Guido Osterheider Rechtsanwalt Darmstadt IT Vertragsgestaltung
RECHTSANWALTSKANZLEI
GUIDO OSTERHEIDER
Guido Osterheider
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Guido Osterheider
Seitersweg 27
64287 Darmstadt
Tel.: 06151 981 97 97
FAX: 06151 981 97 95
Mobil: 0171 19 36 552
TERMINE nur nach telefonischer Vereinbarung
IT-Recht ─ Arbeitsrecht
Typische Verhandlungspunkte in IT B2B Verträgen!
Insbesondere nachfolgende Punkte stellen sich in Vertragsverhandlungen in B2B IT-Verträgen als Problempunkte dar und dies schon deshalb, weil die verhandelnden Vertragsparteien unterschiedliche Interessen verfolgen und es daher gilt, für beide Parteien möglichst eine Win-win-Situation auszuhandeln.
Die Übersicht ist nicht abschließend und es werden auch keine Lösungen dargestellt, da dies vom jeweiligen Projekt und Auftraggeber abhängt und hier den Rahmen sprengen würden.
Aufgrund der 10-jährigen Erfahrung in solchen komplexen Verträgen steht Rechtsanwalt Osterheider gerne zur Beratung zu Verfügung.
Themenpunkte:
Präambel
→ Rechtliche Auswirkungen / Geschäftsgrundlage?
Services:
→ Beginn der Leistungserbringung
→ Leistungsbeschreibung - Sweep Clauses -
Vollständigkeitsklauseln
Unterscheidung von Service As Is,
current mode of operation, transition, transformation,
change of control, future mode of operation
Abhängigkeiten von Rücktritt und außerordentlicher
Kündigung innerhalb der verschiedenen
Leistungsphasen
Leistungsorte
Leistungsempfänger
→ nur der Vertragspartner?
→ weitere Leistungsempfänger, wie Konzernunternehmen?
→ weitere Leistungsempfänger (service recipients)?
→ Vertrag zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu
Gunsten Dritter?
Weiterverlagerung an Dritte?
→ Subunternehmer
Begriffsbestimmung des Subunternehmers
Service Levels
→ Garantie oder nur verschuldensabhängige Haftung bei SLA
Unterschreitung?
→ Welche Haftung?
Vertragsstrafen, Minderung, pauschalisierter
Schadensersatz, SLA als sui generis?
→ Anrechenbarkeit auf weitergehende Schäden,
→ Begrenzung und Wirksamkeit
- Frage der AGB Wirksamkeit,
- der Strategie ob eine AGB orientierte
Verhandlungsstrategie verfolgt werden soll
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
→ abschließend oder nur exemplarische Aufzählung,
→ Folgen der Nichtbefolgung (echte Leistungspflichten des
AG oder nur Obliegenheiten?)
→ Kündigungsmöglichkeit durch den Auftragnehmer,
Changeverfahren?
Rücktritt vom Vertrag oder außerordentliche
Kündigung des Vertrages
→ Abhängigkeit von Leistungsphase
Vergütung und Preismodell?
→ Abhängigkeiten zwischen forward pricing,
Benchmark und Preisstufenmodell
Leistungsverweigerungsrechte bei Zahlungsverzug
→ Ausschluss desselben als Problempunkt und
Lösungsmöglichkeit
Weisungsrechte des AG und Änderung des
Leistungsverpflichtung
→ Changeverfahren,
→ sofortige Befolgungspflicht
→ Haftungserleichtung bei Befolgungspflicht
→ Kostentragungspflicht bei Befolgung der Weisung
Einhaltung rechtlicher Anforderungen und Policies des
Auftraggeber,
→ Changeverfahren,
→ Auswirkungen und Kostentragungspflichten
→ Sphärenzuweisung von rechtlichen Anforderungen
Notfallmanagement und höhere Gewalt
→ Abgrenzungsthemen
Geheimhaltung und Berichtspflichten im Konzern
IP Rechte und Freistellung,
→ Drittsoftware und Open Source, viraler Effekt
→ Schutzrechtsverletzung
→ Ansprüche Dritter mit Freistellungsverpflichtung
Gewährleistung / Schlechtleistung
Haftung und zulässige Begrenzung und Ausnahmen
→ versteckte Haftungsbeschränkungsausschlussklauseln
Laufzeit und Kündigung
Exit Management
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