Guido Osterheider Rechtsanwalt Darmstadt IT Vertragsgestaltung

RECHTSANWALTSKANZLEI

 

 

GUIDO OSTERHEIDER

 

 

 

 

 

Guido Osterheider

Rechtsanwalt

und Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei

Guido Osterheider

 

Seitersweg 27

64287 Darmstadt

 

Tel.:    06151   981 97 97

FAX:   06151   981 97 95

Mobil: 0171 19 36 552

Info@Osterheider.org

 

TERMINE nur nach telefonischer Vereinbarung

 

IT-Recht ─ Arbeitsrecht

 

Typische Verhandlungspunkte in IT B2B Verträgen!

 

Insbesondere nachfolgende Punkte stellen sich in Vertragsverhandlungen in B2B IT-Verträgen als Problempunkte dar und dies schon deshalb, weil die verhandelnden Vertragsparteien unterschiedliche Interessen verfolgen und es daher gilt, für beide Parteien möglichst eine Win-win-Situation auszuhandeln.

 

Die Übersicht ist nicht abschließend und es werden auch keine Lösungen dargestellt, da dies vom jeweiligen Projekt und Auftraggeber abhängt und hier den Rahmen sprengen würden.

 

Aufgrund der 10-jährigen Erfahrung in solchen komplexen Verträgen steht Rechtsanwalt Osterheider gerne zur Beratung zu Verfügung.

 

Themenpunkte:

 

 

 Präambel

→ Rechtliche Auswirkungen / Geschäftsgrundlage?

 Services:

→ Beginn der Leistungserbringung

→ Leistungsbeschreibung - Sweep Clauses -

 Vollständigkeitsklauseln

Unterscheidung von Service As Is,

current mode of operation, transition,  transformation,

change of control, future mode of operation

 

 

 Abhängigkeiten  von Rücktritt und außerordentlicher

Kündigung innerhalb der verschiedenen

Leistungsphasen

 Leistungsorte

 Leistungsempfänger

→ nur der Vertragspartner?

→ weitere Leistungsempfänger, wie Konzernunternehmen?

→ weitere Leistungsempfänger (service recipients)?

→ Vertrag zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu

Gunsten Dritter?


 Weiterverlagerung an Dritte?

→ Subunternehmer

Begriffsbestimmung des Subunternehmers


 Service Levels

→ Garantie oder nur verschuldensabhängige Haftung bei SLA

Unterschreitung?

→ Welche Haftung?

Vertragsstrafen, Minderung, pauschalisierter

Schadensersatz, SLA als sui generis?

→ Anrechenbarkeit auf weitergehende Schäden,

→ Begrenzung und Wirksamkeit

 - Frage der AGB Wirksamkeit,

 - der Strategie ob eine AGB orientierte

 Verhandlungsstrategie verfolgt werden soll


 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

→ abschließend oder nur exemplarische Aufzählung,

→ Folgen der Nichtbefolgung (echte Leistungspflichten des

AG oder nur Obliegenheiten?)

→ Kündigungsmöglichkeit durch den Auftragnehmer,

Changeverfahren?


 Rücktritt vom Vertrag oder außerordentliche

Kündigung des Vertrages

→ Abhängigkeit von Leistungsphase


 Vergütung und Preismodell?

→ Abhängigkeiten zwischen forward pricing,

Benchmark und Preisstufenmodell

ARTIKEL


 Leistungsverweigerungsrechte bei Zahlungsverzug

→ Ausschluss desselben als Problempunkt und

Lösungsmöglichkeit


 Weisungsrechte des AG und Änderung des

Leistungsverpflichtung

→ Changeverfahren,

→ sofortige Befolgungspflicht

→ Haftungserleichtung bei Befolgungspflicht

→ Kostentragungspflicht bei Befolgung der Weisung


 Einhaltung rechtlicher Anforderungen und Policies des

Auftraggeber,

→ Changeverfahren,

→ Auswirkungen und Kostentragungspflichten

→ Sphärenzuweisung von rechtlichen Anforderungen


 Notfallmanagement und höhere Gewalt

→ Abgrenzungsthemen


 Geheimhaltung und Berichtspflichten im Konzern


 IP Rechte und Freistellung,

→ Drittsoftware und Open Source, viraler Effekt

→ Schutzrechtsverletzung

→ Ansprüche Dritter mit Freistellungsverpflichtung


 Gewährleistung / Schlechtleistung

 

 Haftung und zulässige Begrenzung und Ausnahmen

→ versteckte Haftungsbeschränkungsausschlussklauseln


 Laufzeit und Kündigung


 Exit Management

 

 

 

 

 

 

 

Impressum | Copyright © 2015 - Rechtsanwalt Guido Osterheider, Darmstadt