Guido Osterheider Rechtsanwalt Darmstadt

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Rechtsanwalt

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Aktuelle unwirksame AGB Klauseln

und

weswegen im B2B Bereich eine AGB orientierte Verhandlungsstrategie in Erwägung gezogen werden sollte.

 

  Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbots

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20.08.2014 (AZ 12 U 2119/13) ist ein Aufrechnungsverbot in AGB`s auch gegenüber einem Unternehmen unwirksam, wenn lediglich die Aufrechnung mit unbestrittenen und mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt ist, die Aufrechnung aber mit sonstigen Gegenforderungen indes auch dann verboten sein soll, wenn diese mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, da dies den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die generelle Möglichkeit der Aufrechnung mit synallagmatischen Gegenforderungen kann danach nicht durch einschränkende Klauseln verhindert werden.

 

 

 

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