Guido L. Osterheider

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht  

Herzlich Willkommen auf der Seite der Rechtsanwaltskanzlei Guido Osterheider

Rechtsanwalt Osterheider berät vorwiegend Unternehmen mit den Schwerpunktbereichen des IT-Rechts im B2B Bereich und im Arbeitsrecht.
Herr Osterheider  hat als Syndikusrechtsanwalt der Deutschen Telekom AG zur rechtlichen Betreuung der Geschäftseinheiten T-Systems International GmbH und Telekom Deutschland GmbH im IT- und TK- Bereich gearbeitet und ist heute neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Syndikusrechtsanwalt für die Computacenter AG & Co. OHG tätig.


Im Arbeitsrecht liegen die Haupttätigkeitsbereiche als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Beratung und Gestaltung von Fremdpersonaleinsätzen aus Sicht von Auftraggebern, Auftragnehmern sowie von Personaldienstleistern gerade im Hinblick auf eine rechtssichere Gestaltung und Durchführung von Werk- und Dienstverträgen zur Vermeidung von Scheindienst- und Scheinwerkverträgen und zur Vermeidung einer Scheinselbständigkeit bei Beauftragung von sogenannten Freien Mitarbeitern/Soloselbständigen/Freelancern.

Herr Osterheider ist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2000.

Seit 2004 überwiegend im IT-Recht im "Business to Buisiness" und vorwiegend im Outsourcing und Managed Service Bereich rechtlich beratend tätig.

Folgend aus der seit dem Jahre 2004 folgenden Tätigkeit in IT DAX Unternehmen im B2B Bereich liegt der Beratungsschwerpunkt in der Betreuung von

  • IT-Projekten
  • Outsourcingverträgen
  • Wide Area Network Verträgen
  • Telekommunikationsverträgen
  • Softwareverträgen
  • Cloud- Dienstleistungsverträgen
  • Managed Service Verträgen, insbesondere von SaaS, DaaS und Managed Workplace Verträgen. 


und allen weiteren sich im Zusammenhang mit IT  ergebenden Verträgen zwischen Unternehmen und Unternehmen und der öffentlichen Hand (Vergaberecht).
Allen diesen Tätigkeitsbereichen immanent ist die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung in komplexen IT Projekten sowohl mit dem Kunden als auch den dazu gehörigen Subunternehmern.